Im Aikido gibt es traditionell keine Wettkämpfe. Deshalb werden im Deutschen Aikido-Bund die Graduierungen durch das Bestehen von Prüfungen vorgenommen. (bis zum 5. Dan)
Bei den Prüfungen werden, je nach angestrebtem Grad, unterschiedliche Techniken den Prüfern vorgeführt. (Siehe für Kyu-Grade: Techniken.)
Die Angriffe hierbei bestehen vorwiegend aus Schlägen, Halte- und Würgegriffen. Die Technik selbst ist zumeist in drei Phasen gegliedert. Dem Aufnehmen bzw. Vorbeileiten der Angriffsenergie, der Weiterführung der Energie bis zum Verlust des Gleichgewichts des Uke und der Abschlusstechnik, die aus einem Wurf – auch mit anschließender Haltetechnik – oder nur einer Haltetechnik bestehen kann.
Da alle Menschen unterschiedlichen Körperbau haben, können die Ausführungen der Techniken stark variieren. Unterschiedliche Ausführungen sind im Deutschen Aikido-Bund durchaus gewollt, da sie die Entwicklung voranbringen.
Dies sorgt für besondere Herausforderungen an die Prüfer. Hier kommen zum Beispiel die Arm- und Beinlängen bei der Beurteilung der richtige Distanz zum tragen. Im Besonderen sollten hier die Prüfer nicht ihre eigene Ausführung der Techniken als Maßstab setzen.
Deshalb und um Ungerechtigkeiten, aufgrund der unterschiedlichen Ausführungsform zu vermeiden, wurden von der Technischen Kommission, Kriterien ausgearbeitet, nach denen der Prüfer entscheiden kann, ob die ausgeführte Technik der geforderte Technik entspricht.
Technik-Merkmale: (Technik anklicken)
Der 5. (gelb) und 4. Kyu (orange) dürfen gem. Ziff. 3.2 VOK-DAB auch in Form einer Graduierung ohne formelle Prüfung vergeben werden, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das „Überspringen“ von Graden ist dann jedoch nicht zulässig.
Vorbereitungszeit, Überprüfung und Bewertung
Jeder Prüfung muss eine intensiv genutzte Vorbereitungszeit von mindestens sechs Monaten vorausgehen.
Die erste Prüfung erstreckt sich auf das Programm des 5. Kyu Aikido.
Allen Prüfungen ab 4. Kyu Aikido geht das Fach „Überprüfung“ voraus. Hier ist festzustellen, ob der Anwärter die Techniken der bereits erworbenen Grade entsprechend den steigenden Anforderungen beherrscht.
Erreicht der Anwärter im Fach „Überprüfung“ nicht mindestens die Durchschnittsnote 4, ist die Prüfung abzubrechen. Sie gilt im Sinne der weiteren Wartezeit als nicht bestanden.
Die Prüfung ist nach Maßgabe der „Prüfungsordnung für Aikido-Kyu-Grade des DAB (POK-DAB)“ durchzuführen. Entsprechend den gezeigten Leistungen erhält der/die Anwärter/in für jedes Fach und von jeder/m Prüfer/in eine Note.
Dabei ist – nur in vollen Punkten – wie folgt zu differenzieren:
6 Punkte: Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;
5 Punkte: Leistung, die den Anforderungen voll entspricht;
4 Punkte: Leistung, die im allgemeinen den Anforderungen entspricht und nur unwesentliche Mängel aufweist;
3 Punkte: Leistung, die den Anforderungen noch nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Kenntnisse/Fertigkeiten vorhanden sind und die Mängel bei intensivem Training in zwei Monaten behoben werden können;
2 Punkte: Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse/-fertigkeiten so lückenhaft sind, dass die Mängel auch bei intensivem Training in zwei Monaten nicht behoben werden können.
Planung und Vorbereitung
Die Ausrichter von Prüfungen nehmen rechtzeitig Verbindung mit den gemäß Ziffer 3.1 VOK-DAB benötigten Prüfenden auf und treffen die erforderlichen Absprachen.
Vor Beginn der Prüfung sind den Prüfenden zu übergeben:
- der gültige Aikido-Pass des Prüflings;
- bis auf den Stempel und die Unterschrift ausgefüllte Prüfungsurkunde, und
- für eine gültige Quittungsmarke über die bezahlte Prüfungsgebühr.
Prüfer für Kyu-Grade, Ziff. 3.1 VOK-DAB
Mindestqualifikation des Prüfers | Prüfung auf folgenden Kyu-Grad | ||||
---|---|---|---|---|---|
5. | 4. | 3. | 2. | 1. | |
1. Dan Aikido | X | ⚫︎ | |||
2. Dan Aikido | X | X | ⚫︎ | ☐ | |
3. Dan Aikido | X | X | X | ⚪︎☐ | ☐ |
3. Dan Aikido mit Prüferlizenz | X | X | X | X | ⚪︎☐ |
4. Dan Aikido mit Prüferlizenz | X | X | X | X | X |
5. Dan Aikido | X | X | X | X | X |
Anmerkungen zur Übersicht:
X = angegebene Mindestqualifikation
⚫︎ = mit Trainerlizenz C Aikido
☐ = mit Trainerlizenz B Aikido
⚪︎ = Abnahme durch den Prüfer mit der angegebenen Mindestqualifikation (Vorsitzender) und einem Beisitzer (mind. 2. Dan Aikido und gültiger Trainerlizenz C Aikido)
Beispiel: Ein 4. Dan ohne Prüferlizenz darf Prüfungen bis 3. Kyu abnehmen. Wenn er im Besitz der Trainerlizenz B Aikido ist, darf er bis zum 1. Kyu prüfen.
Ablauf der Prüfung:
Die Bezeichnung der einzelnen Übungen erfolgt in der Prüfungsordnung in japanischer Sprache. Die gebräuchlichsten Namen und Ausdrücke sind in Ziffer 6 „Anhang zur POK-DAB“ übersetzt. Es wird empfohlen, sich so früh wie möglich mit beiden Bezeichnungen vertraut zu machen.
Wird eine Technik angesagt, so erfolgt die Vorführung beidseitig unter ständigem Wechsel von Eingang und Position, bis ein Zeichen zur Beendigung gegeben wird. Falls notwendig werden bestimmte Formen der Ausführung gefordert.
BEWERTUNGS-KRITERIEN | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
0 = ohne Bewertung 1 = weniger wichtig 2 = wichtig 3 = sehr wichtig |
||||||||
Distanz | Sabaki | Tekatana | Zentrum | Wirksamkeit | Sicherheit | Harmonie | Ausstrahlung | |
5. Kyu-Grad | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
4. Kyu-Grad | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 0 | 1 | 0 |
3. Kyu-Grad | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 1 |
2. Kyu-Grad | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
1. Kyu-Grad | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 |
Erbringt der/die Anwärter/-in nur knapp ausreichende Leistungen, kann – insbesondere bei Prüfungen auf den 5. und 4. Kyu Aikido – zur gerechten Bewertung zusätzlich die „Grundschule“ geprüft werden. Diese umfasst
– Zeremoniell;
– Kamae Haltung, Stellung, Position;
– Maai harmonische Distanz, angemessener Abstand zum Partner;
– Tegatana Gebrauch der Schwerthand;
– Sabaki Grundbewegungen des Aikido;
– Katate-tori Kokyu-ho Irimi Handbefreiung mit „positivem Eingang“;
– Katate-tori Kokyu-ho Tenkan Handbefreiung durch ausweichende Körperdrehung,
„negativer Eingang“;
– Kokyu-ho in Za-ho Atemkraftübung im Aikido-Sitz.
Prüfungsfächer:
1. Überprüfung (Ausnahme 5. Kyu)
2. Ukemi
3. Nage-Waza
4. Katame-Waza
5. Randori
Siehe Ziff. 4 POK-DAB
Anmeldung mind. 6 Wochen vor dem Prüfungstermin per Mail an BPA!
Am Anmeldetag müssen folgende Unterlagen vorliegen:
• Gültiger Aikido-Pass
• Quittungsmarke für Dan-Prüfungen
• Zulassungsantrag vom Verein unterzeichnet
• Lehrgangsnachweis über den Besuch von mind. 5 TE-A und 5 TE-B in den letzten 24 Monaten vor dem Prüfungstermin
Zusätzlich bei Prüfungen zum 1. Dan:
• Nachweis eines Ersthelferkurses (nicht älter als drei Jahre)
Zusätzlich bei Prüfungen ab 3. Dan:
• Empfehlung eines ranghöheren vorbereitenden Aikidoka
• Trainer-Lizenz-Aikido
Zusätzlich bei Prüfungen zum 5. Dan:
• Schriftliche Hausarbeit (entfällt für Inhabende der Trainer-Lizenz-B-Aikido)
Sämtliche Unterlagen bitte digital per Mail einreichen! Am Prüfungstag ist der Aikidopass zusammen mit der Quittungsmarke den Prüfenden zu übergeben.
Antrag per Mail an BPA!
Bei Beantragung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
• Gültiger Aikido-Pass
• Antragsformular vom Verein und ALV unterzeichnet
• Lehrgangsnachweis über den Besuch von mind. 5 TE-A und 5 TE-B in den letzten 24 Monaten vor der Beantragung
• Beisitzerbescheinigung eines lizenzierten Prüfers (mind. 1 Prüfung mit mind. 4 Anwärtern ab 2. Kyu)
Sämtliche Unterlagen bitte digital per Mail einreichen!